Infrastruktur für E-Ladestationen: Unterschied zwischen den Versionen

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** inkl. Abrechnungs- und Lastmanagementlösung
** inkl. Abrechnungs- und Lastmanagementlösung
** Für E-Autobesitzer: 2100-2200 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
** Für E-Autobesitzer: 2100-2200 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
** Tarif: 25Rp./kWh
** Tarif: 25Rp./kWh (Erhöhung zum 1.1.23)
** Nachteil: Vertragspartner besteht aktuell noch auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler
** Nachteil: Vertragspartner besteht aktuell noch auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler


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** Grundinstallation C1 (inkl Abrechnungs- und Lastmanagementlösung) ca. 60.000-80.000 für Gesamteigentümerschaft
** Grundinstallation C1 (inkl Abrechnungs- und Lastmanagementlösung) ca. 60.000-80.000 für Gesamteigentümerschaft
** Für E-Autobesitzer: ca. 2000 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
** Für E-Autobesitzer: ca. 2000 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
** Tarif: 25Rp./kWh
** Tarif: 25Rp./kWh (Erhöhung zum 1.1.23)
** Nachteil: Vertragspartner besteht auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler
** Nachteil: Vertragspartner besteht auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler

Version vom 1. Dezember 2022, 14:03 Uhr

Situationsbeschrieb für Offertenanfragen

Situation und Anforderungen:

  • Reihenhaussiedlung mit 92 Häusern und gemeinschaftlicher Einstellhalle, davon 42 Direktzugänge über Keller mit eigener Stromversorgung(-smöglichkeit) in 5-7m Entfernung (und Wunsch, diese beizubehalten)
  • Einstellhalle: 140m lang und 20m breit und ca. 100 Stellplätze in zwei Reihen Beidseitig
  • Flachbandkabel kann nur an Decke installiert werden (wegen den Türen und weiteren Zugängen), dadurch ca. 1m längere Zuleitung zu den Ladepunkten nötig
  • Ladelösung mit Lastmanagement
  • Elektroanschluss EH in geschlossenem Raum (Betonwand, Bohrung nötig) in einer Ecke am Einstellhallenende: 3x63A verfügbar (separates Sicherungstableu muss installiert werden)
  • Kabellänge zu Trafostation Siedlung: ca. 85-100m
  • Investitionssicherheit: 46 Häuser als potentielle zukünftige Kunden + einzelne von den 42 mit Direktzugang, die den Aufwand einer Installation im eigenen Haus nicht auf sich nehmen wollen
  • Abstimmung über Realisation Anfang Mai 2023

Diskussionspunkte

  • A und C Häuser brauchen eine separate Ladelösung, da sie keine Möglichkeit haben direkt ab eigenem Zähler ein Stromkabel an den Stellplatz zu ziehen
  • Grosse Anbieter bestehen oftmals vertraglich darauf, dass Alle Ladepunkte an ihr System angebunden werden
    • Grundlage dieser Forderung ist die Feuerpolizei, die

Aussichten Stand 8'22

Erklärung:

  • Grundinstallation C1 bedeutet Stromkabel durch gesamte Einstellhalle
  • Bei Erwerb E-Auto und Wunsch nach Ladepunkt muss ab Stromkabel installiert werden, wegen der nötigen Verlegung des Stromkabels an der Decke muss mit ca. 200-300 CHF Mehrkosten pro Ladepunktinstallation gerechnet werden.


  • Offerte 1:
    • Bestehende Ladepunkte können unverändert bleiben
    • Grundinstallation C1 ca. 43.000 für Gesamteigentümerschaft
    • inkl. Abrechnungs- und Lastmanagementlösung
    • Für E-Autobesitzer: 2100-2200 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
    • Tarif: 25Rp./kWh (Erhöhung zum 1.1.23)
    • Nachteil: Vertragspartner besteht aktuell noch auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler
  • Offerte 2:
    • Bestehende Ladepunkte müssen umgebaut werden an neue Stromversorgung
    • Grundinstallation C1 (inkl Abrechnungs- und Lastmanagementlösung) ca. 60.000-80.000 für Gesamteigentümerschaft
    • Für E-Autobesitzer: ca. 2000 CHF schlüsselfertiger Ladepunkt
    • Tarif: 25Rp./kWh (Erhöhung zum 1.1.23)
    • Nachteil: Vertragspartner besteht auf Anbindung aller zukünftigen E-Ladestationen an diese Lösung, auch die der Direktanwohner mit Möglichkeit zur Anbindung an den eigenen Stromzähler